HessenDutzende in Gefängnis wegen politisch motivierter Taten

Von Völkermord bis Terrorismus reichen die Taten, die Extremisten begangen haben, die sich im hessischen Strafvollzug befinden. Welche Maßnahmen sollen verhindern, dass sie andere beeinflussen?
Wiesbaden (dpa/lhe) - In hessischen Gefängnissen sitzen nach Angaben des Justizministeriums mehrere Dutzend Menschen, die politisch motivierte Taten begangen haben. Bei Personen mit rechter Orientierung spricht das Ministerium auf eine Anfrage von AfD-Abgeordneten hin von einer Anzahl im mittleren zweistelligen Bereich.
Aus dem Bereich der religiösen Ideologie sei es eine Anzahl im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich, bei den Personen mit linker Ausrichtung eine Anzahl im niedrigen einstelligen Bereich. Genaue Zahlen wurden nicht veröffentlicht.
Alle Bereiche der politisch motivierten Kriminalität
Hinzu kämen zwei weitere Bereiche der politisch motivierten Kriminalität mit einer Personenanzahl jeweils im niedrigen zweistelligen Bereich, erklärt das Ministerium.
Knapp 40 Prozent der Gefangenen hätten ausschließlich oder teilweise eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten. Erfasst würden die Zahlen vom Landeskriminalamt.
Unter den Taten, die zur Inhaftierung geführt haben, befinden sich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, schwere Brandstiftung und Vergewaltigung.
Spanne bis schwere extremistische Gewalttaten
Politisch motivierte Kriminalität reicht von niedrigschwelligen Delikten wie Sachbeschädigung an Wahlplakaten über Hass und Hetze bis zu schweren extremistischen oder islamistischen Gewalttaten.
Zur Problematik, dass Extremisten andere im Gefängnis auf ihre Seite ziehen können, erklärt das Ministerium, der Landesregierung sei bewusst, dass dort "anfällige oder suchende Insassen durch Kontakte zu extremistischen Netzwerken aller Phänomenbereiche beeinflusst werden können". Zahlen dazu, wie viele Gefangene sich im Gefängnis radikalisiert haben, gebe es nicht, erklärt das Ministerium.
Personen mit besonderem Gefahrenpotenzial zu erkennen, sei häufig schwierig - außer, die Straftat lasse bereits darauf schließen. Die Prozesse liefen schleichend ab und es sei denkbar, dass ein Inhaftierter erst nach Monaten oder Jahren in Haft extremistisches Verhalten zeige, obwohl er extremistisches Gedankengut schon bei Haftantritt in sich getragen habe.
Genaue Beobachtung soll Radikalisierung sichtbar machen
Als Gegenmaßnahme sei in den hessischen Justizvollzugsanstalten eine sogenannte Strukturbeobachtung eingeführt worden: "Dort laufen sämtliche relevanten Informationen zu extremistischen und terroristischen Gefangenen sowie Gefangenen der Organisierten Kriminalität zusammen", teilt das Ministerium mit. Dies solle sicherstellen, dass neu auftretende Radikalisierungen erkannt werden.
Gegebenenfalls würden Maßnahmen zur Deradikalisierung oder religiöse Betreuung angeboten. Auch Verlegung, verstärkte Kontrolle der Außenkontakte oder Absonderungen von anderen Gefangenen seien möglich, wenn eine negative Einflussnahme auf Mitgefangene nicht anders abgewendet werden könne.
Im Ministerium gebe es seit 2016 die Stabsstelle "Nedis" (Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug). Sie kümmere sich unter anderem um den Informationsaustausch insbesondere zwischen Justizvollzugsanstalten und Sicherheits- und Justizbehörden.
Prävention und Deradikalisierung sowie Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit extremistischen Gefangenen und zu interkultureller Kompetenz gehörten ebenfalls zu den Aufgaben. Auch die Entwicklung von Standards für die muslimische Gefängnisseelsorge und die Gewinnung und Qualifizierung von Imamen obliege der Stabstelle.