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Berlin & BrandenburgGericht: Schule darf demonstratives Gebet verbieten

15.10.2026, 16:01 Uhr
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(Foto: Paul Zinken/dpa)

In der Pause auf dem Schulhof beten? Nach der Schulordnung eines Berliner Gymnasiums ist das verboten. Die Leitung verweist auf den Schulfrieden. Was sagt ein Gericht dazu?

Berlin (dpa/bb) - Ein Berliner Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ohne Erfolg.

Aus Sicht des Vereins werden muslimische Schülerinnen und Schüler diskriminiert, weil die Schulordnung das islamische Gebet in dem Gymnasium untersagt. Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot an dem betroffenen Gymnasium gleichwohl gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befasst, muss allerdings zunächst eine Berufung zugelassen werden.

Quelle: dpa

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