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Mecklenburg-VorpommernLandtag: Mindestens 100 Euro Strafe für schlechtes Benehmen

20.10.2026, 15:37 Uhr
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Der Landtag hat sich bei seiner konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung gegeben. Sie regelt, welche Fraktion wie lange reden darf, und welche Strafe bei schlechtem Benehmen fällig wird.

Schwerin (dpa/mv) - Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gibt es erstmals eine Geldstrafe bei schlechtem Benehmen. Die neue Geschäftsordnung sieht mindestens 100 Euro Strafe für Parlamentarier vor, die innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe erhalten haben. Das Parlament hat die Geschäftsordnung bei seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag beschlossen - mit den Stimmen von SPD, Linke und Grünen.

Das Maximum der Geldstrafe liegt beim Zweifachen der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei einer "gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses" kann das Landtagspräsidium ein Ordnungsgeld auch ohne vorherigen Ordnungsruf verhängen.

AfD: Neue Maßnahmen gegen uns gerichtet

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Thore Stein, sieht die Maßnahme gegen seine Fraktion gerichtet. Auch dass künftig Ausschuss-Vorsitzende abberufen werden können, richte sich gegen die AfD, sagte er. Die neu festgelegten Redezeiten gingen ebenfalls zu Lasten seiner Partei. Es ergebe sich ein Übergewicht bei den Redezeiten des Regierungslagers zur Opposition von drei zu eins, sagte Stein.

Die Maßnahmen seien Teil "Ihres verbissenen Kampfes gegen die AfD", sagte er an die Adresse von SPD, Linke und Grüne, die er als "linken Block" bezeichnete. "Wir betrachten die Änderungen als zusammenhängendes politisches Vorhaben." Der Wahlsieger AfD solle im Parlament kleingehalten werden.

SPD, Linke und Grüne verteidigen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha, widersprach. Die neuen Redezeiten bedeuteten keine Benachteiligung der AfD, sagte er. Und es müsse eine Möglichkeit geben, Ausschuss-Vorsitzende abzuberufen. Das Benennungsrecht bleibe bei der jeweiligen Fraktion. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken-Fraktion, Jacqueline Bernhardt, sagte, das neue Regelwerk gelte nicht nur für eine Fraktion, sondern für alle Abgeordneten des Landtags.

Ihre Amtskollegin von den Grünen, Jutta Wegner, wurde konkret. Bisher sei eine Abberufung von Ausschuss-Vorsitzenden nicht vorgesehen gewesen - nicht einmal bei grober Pflichtverletzung, unangemessenem Verhalten im Ausschuss oder in der Öffentlichkeit, sagte sie. "Damit blieb die konkrete körperliche Gewaltandrohung des Ausschussvorsitzenden Herrn Schmidt gegenüber der Ministerpräsidentin auf seinem Social-Media-Kanal empörend folgenlos."

Im Jahr 2024 hatte der damalige Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Martin Schmidt (AfD), einen Post veröffentlicht, in dem ein Comic-Pinguin ein Messer gegen ein Bild von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erhob. Führende Vertreter der anderen Fraktionen forderten daraufhin Schmidts Rücktritt vom Vorsitz des Ausschusses. Die AfD hielt an Schmidt fest.

Quelle: dpa

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