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Mecklenburg-VorpommernFabian-Prozess: Anwältin der Mutter lobt Richter Schütt

03.11.2026, 05:31 Uhr
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Im Fabian-Prozess steht nur noch die Verkündung des Urteils aus. Für die Verhandlungsführung hat eine beteiligte Anwältin lobende Worte. Etwas fiel ihr demnach besonders auf.

Rostock (dpa/mv) - In einer Woche soll das Urteil im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow verkündet werden. Die Anwältin von Fabians Mutter zeigte sich vorab zufrieden mit der Prozessführung des Landgerichts Rostock. "Ich fand dieses Gericht sehr angenehm in der Verhandlungsführung", sagte Christine Habetha der Deutschen Presse-Agentur.

Aus ihrer Sicht habe es sich um eine "sehr faire Verhandlungsführung, auch eine sehr ruhige, besonnene Verhandlungsführung" gehandelt. "Das hat mir ausgesprochen gut gefallen." Besonders hob sie den Umgang des Vorsitzenden Richters Holger Schütt mit den Zeuginnen und Zeugen hervor, unter ihnen auch Angehörige Fabians. "Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein Vorsitzender Richter auf so eine Art und Weise kondoliert", sagte die seit Jahrzehnten tätige Anwältin.

"Ich fand es auch sehr angenehm, wie er jeden einzelnen Zeugen begrüßt hat und ihm seine Wertschätzung entgegengebracht hat." Schütt ist an den mehr als 30 Verhandlungstagen zugewandt und verständnisvoll mit den zahlreichen Zeuginnen und Zeugen umgegangen, etwa wenn diese teils aufgeregt waren. Auch hat er ihnen ruhig ihre Rolle und den Ablauf erklärt.

Zugewandt, sachlich, aber auch mit deutlichen Worten

Unverständnis zeigte er hingegen - auf sachliche Art und Weise - wenn ihm Angaben nicht nachvollziehbar erschienen oder etwa, als Fabians Vater teils sehr zurückhaltend aussagte. "Ich flehe Sie fast an, das ist Ihr Sohn, nicht meiner", hatte Schütt zu Fabians Vater am dritten Verhandlungstag Anfang Mai etwa gesagt.

Auch der Angeklagten begegnete Schütt grundsätzlich zugewandt und ruhig. Er machte aber auch deutlich, wenn ihm ihre Aussagen widersprüchlich erschienen, fragte beharrlich nach und konfrontierte sie mit Angaben, die er für falsch hielt.

Die Angeklagte selbst hatte vergangenen Freitag mit Blick auf das Gerichtsverfahren mangelnde Neutralität beklagt. Auch in Richtung der Medien und Nebenklage erhob sie Vorwürfe und betonte, wie sehr sie und ihre Familie unter den Vorwürfen litten. Im Rahmen einer letzten Wortmeldung, die ihr vor der Bekanntgabe des Urteils zustand, hatte sie erneut ihre Unschuld beteuert.

Lebenslange Haft, aber auch Freispruch gefordert

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30 Jahre alten Deutschen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Im Falle eines entsprechenden rechtskräftigen Urteils wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Nebenklage-Vertreterin Habetha hat sich dem angeschlossen. Die Verteidigung der Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch und begründete dies mit Zweifeln an der Beweisführung. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.

Quelle: dpa

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