BayernProzess: Was geschah mit der verschwundenen Prostituierten?

Der Prozess um das Verschwinden einer Prostituierten wird in Bamberg neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin davon überzeugt, dass sie ermordet wurde. Wie reagiert der Angeklagte?
Bamberg (dpa/lby) - Auch in der Neuauflage des Prozesses um das Verschwinden einer Prostituierten in Oberfranken hat der Angeklagte geschwiegen. Der heute 75-Jährige war bereits vor einem Jahr vom Landgericht Bamberg wegen Totschlags an der Frau verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben.
Nun ist eine andere Strafkammer des Landgerichts am Zug - und auch nach dem ersten Prozesstag bleibt der Fall mysteriös, denn es fehlt bis heute eine Leiche. Die Staatsanwaltschaft ist dennoch überzeugt davon, dass der Angeklagte die damals 33-Jährige im Sommer 2024 ermordet hat.
Kennengelernt haben sich die Frau und der heute 75-Jährige demnach in einem Saunaclub. Sie gingen eine Beziehung ein. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft an eine gemeinsame Zukunft des Paares in Bulgarien geglaubt und seinen Grundbesitz im Landkreis Forchheim deshalb weitgehend verkauft haben. Es soll bereits Geld an die Frau geflossen sein. Doch dann soll die Prostituierte ihm eröffnet haben, dass sie alleine nach Bulgarien will.
Deshalb hob der BGH das erste Urteil auf
Weil seine Zukunftspläne zu scheitern drohten und weil er diese "Schmähung" nicht hinnehmen wollte, habe er den Plan gefasst, die Frau zu töten. Die Leiche habe er verschwinden lassen, hieß es weiter in der Anklageschrift.
Der 75-Jährige - grauer Pulli, Brille - gab sich im Gerichtssaal sehr entspannt zu Beginn des neuerlichen Verfahrens und plauderte mit seinen Verteidigern - sagen vor Gericht wollte er allerdings nichts. Schon im ersten Verfahren hatte der Deutsche geschwiegen.
Das Urteil vom Herbst 2025 hatte der BGH unter anderem aus diesen Gründen aufgehoben: Es seien nicht ausreichend andere Möglichkeiten berücksichtigt worden, die das Verschwinden der Frau erklären. Und es sei auch nicht ausreichend in Erwägung gezogen worden, dass ein anderer sie getötet haben könnte. Das neuerliche Verfahren dürfte sich bis ins kommende Jahr ziehen.